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AHV/IV-Rente
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Hilflosenentschädigung der AHV

In der Schweiz versicherte und ansässige Personen können eine Hilflosenentschädigung der AHV geltend machen, wenn:

  • sie in leichtem, mittelschwerem oder schwerem Grad hilflos sind
  • die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens sechs Monate gedauert hat
  • kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung besteht.

Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden/Auskleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.

Die Entschädigung beträgt aktuell:

  • CHF 252.00 pro Monat Hilflosigkeit leichten Grades
    Diese Hilflosenentschädigung leichten Grades wird während eines Heimaufenthalts nicht ausgerichtet.
  • CHF 630.00 pro Monat Hilflosigkeit mittelschweren Grades
  • CHF 1'008.00 pro Monat Hilflosigkeit schweren Grades.

Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig.

Die Anmeldung für die Hilflosenentschädigung der AHV muss bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons eingereicht werden. Das Formular kann online ausgefüllt und abgeschickt werden.

Liste der IV-Stellen

Die Ausgleichskasse des Kantons Bern zahlt die AHV- und IV-Renten, die Hilflosenentschädigungen sowie die Ergänzungsleistungen am 4. Arbeitstag des Monats aus. In der Regel erfolgt die Gutschrift auf dem Post- oder Bankkonto bereits am Folgetag.

Monate Fälligkeiten Monate Fälligkeiten
Januar 06.01.2026 Juli 06.07.2026
Februar 05.02.2026 August 06.08.2026
März 05.03.2026 September 04.09.2026
April 07.04.2026 Oktober 06.10.2026
Mai 06.05.2026 November 05.11.2026
Juni 04.06.2026 Dezember 04.12.2026

Samstag, Sonntag, allgemeine Feiertage, 2. Januar und 1. Mai sind keine Arbeitstage.

Hinweis

Sichere E-Mails von uns: Wir verwenden bei der Kommunikation mit Ihnen verschlüsselte E-Mails. So stellen wir sicher, dass Ihre Daten geschützt sind. Da solche E-Mails manchmal wie Spam aussehen können, fragen sich manche, ob sie wirklich von uns stammen. Falls Sie unsicher sind, kontaktieren Sie uns bitte – wir klären das gerne.

Merkblatt

3.01 - Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV

Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache

Die Webseite des BSV bietet Informationen in leicht lesbarer Sprache und Videos in Gebärdensprache. Diese Informationen enthalten nicht unsere kantonalen Besonderheiten, sondern helfen, das System der Sozialversicherungen in der Schweiz zu verstehen.

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Formulare

009.002 - Anmeldung für eine Hilflosenentschädigung der AHV
318.182 - Gesuch um Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/ÜL/FZ
318.180 - Auszahlung auf persönliches Bank- oder Postkonto
Adressänderung